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Giveaways


Streuartikel, auch Giveaways genannt, sind per Definition Werbeartikel, deren Kosten im unteren Preissegment liegen. Häufig werden Werbeartikel, die weniger als fünf Euro kosten, als Giveaway bezeichnet.

Streuartikel ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Werbegeschenke unter der Grenze von 10 € werden im Steuerrecht als "Streuartikel" bezeichnet. Sie können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Zur steuerlichen Behandlung von Werbeartikeln, Give-aways und Streuartikel hier.